Medieninformation • 73/2020 vom 28.10.2020

Medienfreiheit sicherstellen – Demokratie stabilisieren

Digitale Konferenz der Medienanstalten widmet sich den Themen Desinformation und grenzüberschreitender Rechtsdurchsetzung

Demokratie zu stabilisieren, das ist das wichtigste Ziel der aktuellen Gesetzesinitiativen auf EU-Ebene. Doch wie kann das gelingen? Diese und weitere Fragen haben Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Medienregulierung, Wissenschaft und Industrie am Dienstag, 27. Oktober 2020, diskutiert. Unter dem Titel „safeguarding freedom – stabilising democracy“ luden die Medienanstalten gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien NRW, dem Institut für Europäisches Medienrecht und der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Europäischen Union zu einer öffentlichen Konferenz ein.

Besonders die Frage nach einem angemessenen Umgang mit Desinformation und die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung standen im Zentrum der Veranstaltung. „Wenn wir auch langfristig Demokratie im Netz sichern wollen, dann müssen wir heute handeln. Und das heißt dort, wo Recht verletzt wird, effektiv gegen Verstöße vorgehen. Und dort, wo sich neue Formen von Rechtsverstößen abzeichnen, Wege finden, ihnen angemessen zu begegnen. Ich freue mich, dass diese Konferenz eine Gelegenheit dazu bietet“, eröffnete Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, Europabeauftragter der Medienanstalten und Vorsitzender der ERGA den Konferenztag.

Auch die Vertreterinnen der EU-Kommission, EU-Vizepräsidentin Věra Jourová und ihre Kabinettschefin Renate Nikolay, nahmen an der Konferenz teil und zeigten sich besorgt. Beide wiesen darauf hin, dass es entscheidend sei, zwischen klar illegalem und gefährlichem Content zu unterscheiden und diesen jeweils angemessen zu behandeln. Der Digital Services Act, der im Verlauf der nächsten Jahre entstehen wird, soll helfen, mit illegalem Content umzugehen und die Mittel zur Rechtsdurchsetzung zu verbessern. Kern des European Democracy Action Plans ist darüber hinaus die Stabilisierung der Demokratischen Gesellschaft und die Suche nach angemessenen Antworten auf die zunehmende Desinformation.

Denn bei der Struktur der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung gibt es Verbesserungspotenzial. Prof. Dr. Mark D. Cole, der bereits im vergangenen Jahr eine Studie vorstellte, in der er die Notwendigkeit zur Überarbeitung der E-Commerce-Richtlinie betonte, präsentierte in diesem Jahr konkrete Anschlussforderungen. Sie sind ein Beitrag zur Debatte rund um den Digital Services Act. So schlägt er beispielsweise vor, die Haftung eines Anbieters für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte der Bereitschaft des Anbieters zur Einhaltung von Sicherheitsstandards gegenüberzustellen. Außerdem geht er auf die Medienaufsicht ein und stärkt die Bedeutung einer wirtschaftlich und staatlich unabhängigen Struktur.

Alle Beteiligten sehen Europa in der Verantwortung, jetzt zu agieren und sind sich darüber einig, dass auch im Bereich der Desinformation Maßnahmen getroffen werden müssen, die über die Selbstregulierung hinausgehen.

Die Zusammenfassung der EMR-Studie von Prof. Dr. Mark D. Cole steht hier zum Download zur Verfügung.

Mehr über die Zusammenarbeit der Medienanstalten mit den Europäischen Regulierungsbehörden finden Sie hier.

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