Medieninformation • 79/2020 vom 09.12.2020

Engagierter Schutz der Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt erfordert verlässliche Finanzierung

Statement zum Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Die Medienanstalten sind wichtige Garanten für eine vielfältige Medienlandschaft innerhalb der dualen Rundfunkordnung. Die Länder haben den Medienanstalten mit dem am 7. November 2020 in Kraft getretenen Medienstaatsvertrag weitere, wichtige Aufgaben zugewiesen. Die Sicherstellung von Transparenz und Diskriminierungsfreiheit für Medienangebote bei Intermediären, Benutzeroberflächen und Medienplattformen sind ein bedeutender Beitrag zur Sicherstellung von Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt, ebenso wie die Gewährleistung journalistischer Sorgfaltspflichten in Telemedien.

Mit der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagenen Anpassung des Rundfunkbeitrags wäre dieser erstmals seit Umstellung des Rundfunkbeitragssystems im Jahr 2013 erhöht worden. Dadurch wären auch entsprechende Kostensteigerungen bei den Medienanstalten berücksichtigt worden.

„Die Corona-Pandemie hat eindrücklich gezeigt, wie wichtig unsere vielfältige Medienlandschaft für das Funktionieren einer Demokratie ist. Wir haben in Deutschland ein einzigartiges und differenziertes duales Rundfunksystem. Für die Gewährleistung der Meinungsvielfalt und der Informationsqualität spielen der private und der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine unverzichtbare Rolle. Diese darf nicht durch die Verweigerung der an Kostensteigerungen orientierten Anpassung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Medienanstalten gefährdet werden. Auch die Medienanstalten müssen jetzt finanzbedingt Leistungen vor allem in ihren Förderbereichen überprüfen“, kommentiert Professor Dr. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz GVK und Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, den gestrigen Beschluss.

„Uns liegt daran, die Meinungsvielfalt bestmöglich zu schützen. Dabei wollen wir die durch den Medienstaatsvertrag etablierten wichtigen neuen Aufgaben für die Medienanstalten engagiert und zielgerichtet angehen, was eine verlässliche Finanzierung erfordert. Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt zu bedauern. Schon jetzt lässt sich sagen, dass die Handlungsspielräume für die Landesmedienanstalten mit der Entscheidung in Sachsen-Anhalt kleiner geworden sind,“ so Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der DLM.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de

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