Medieninformation • 85/2020 vom 21.12.2020

KJM bewertet sieben weitere Altersverifikationssysteme positiv

Steigende Zahl der Anträge als positives Zeichen für den Kinder- und Jugendmedienschutz in Deutschland

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sieben weitere Systeme zur Altersverifikation (AVS) positiv bewertet.
KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Mit diesem Jahresendspurt steigt die Zahl der im Jahr 2020 von der KJM positiv bewerteten Altersverifikationssysteme auf insgesamt 18. Dieser Rekord ist ein Zeichen dafür, dass der Bedarf an jugendschutzkonformen Lösungen für den deutschen Markt ebenso wie die Wahrnehmung der KJM als erste Ansprechpartnerin bei diesem Thema steigt. Ich freue mich, dass das Angebot der KJM, Anbietern durch Überprüfung ihrer Konzepte Rechtssicherheit zu bieten, so gut angenommen wird.“

Folgende AVS-Konzepte hat die KJM beurteilt: 
• „HooYu“ der HooYu Ltd. (Modul)
• „Jumio Identity Verification“, „Jumio Authentication“, „Jumio Video Verification“ der Jumio Corporation (Gesamtlösung)
• „Nevis Authentication Cloud“ der Nevis Security AG (Modul)
• „ShuftiPro“ der Firma ShuftiPro (Gesamtlösung)
• „Verifeye“ der Verifeye Online SIA (Modul)
• „Yoti App“ der Yoti Ltd. (Gesamtlösung)
• „Yoti Doc Scan“ der Yoti Ltd. (Modul)

Die KJM kam nach Prüfung dieser Konzepte zu dem Ergebnis, dass sie in der vorgelegten Version und bei entsprechender Umsetzung als vollständige AVS-Konzepte bzw. als Teillösung im Sinne der KJM-Kriterien zur Sicherstellung einer geschlossenen Benutzergruppe für Erwachsene gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) geeignet sind.

Damit gibt es nun 65 von der KJM positiv bewertete Konzepte bzw. Module für AV-Systeme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte mit AV-Systemen als Teilelementen.

Hintergrund: Nach dem JMStV dürfen bestimmte jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote dürfen dann verbreitet werden, wenn der Anbieter beispielsweise durch ein technisches Mittel dafür Sorge trägt, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufe sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Um Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Unternehmen an zu überprüfen, ob deren Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Von einer Angesichts-Kontrolle unter Anwesenden kann gemäß dem „AVS-Raster“ der KJM (gültig seit dem 11.12.2019) abgesehen werden, wenn die Identifizierung mittels einer Software durch einen Vergleich der biometrischen Daten des Ausweisdokuments und einem Lichtbild des zu Identifizierenden sowie einer automatischen Erfassung der Daten des Ausweisdokuments erfolgt.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.
Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier, Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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