Medieninformation • 35/2021 vom 30.03.2021

Regulierung globaler Onlinedienste braucht präzise Lösungen und vernetzte Rechtsdurchsetzung in der EU

Medienanstalten regen Konkretisierungen der Verordnungsentwürfe zum Digital Services Act und Digital Markets Act an

Die DLM begrüßt den ambitionierten Vorstoß der EU-Kommission, im Rahmen des Digital Services Acts und des Digital Markets Acts rechtsstaatliche Standards für Inhalte im Netz zu etablieren, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Wahrung europäischer Werte zu garantieren. Dazu sollen Online-Plattformen nach den vorliegenden EU-Verordnungsvorschlägen unter der Aufsicht unabhängiger nationaler Behörden stärker in die Verantwortung genommen werden. Um in der Praxis eine effektive Kontrolle und Verfolgung der Verbreitung illegaler und gefährlicher Inhalte im Netz zu ermöglichen, appellieren die Medienanstalten im Rahmen des Konsultationsverfahrens, an zentralen Stellen Konkretisierungen durchzuführen.

„Der Schutz der Jugend, der Menschenwürde und der Medienvielfalt verlangt in der globalisierten digitalen Medienwelt nach präzisen Lösungen und einer vernetzten Rechtsdurchsetzung. Nur ein gesamteuropäisches verzahntes System von Ge- und Verboten kann die gebotene Wirksamkeit entfalten. Dazu müssen die bewährten, mitgliedstaatlichen Handlungsspielräume erhalten bleiben und das Prinzip der Staatsferne der Medienaufsicht bewahrt werden“, bewertet Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) die vorgelegten Verordnungsentwürfe.

Konkret regen die Medienanstalten an, dass die in den Verordnungsvorschlägen gemachten Dienstekategorisierungen eine eindeutige Zuordnung ermöglichen und dem Auftreten hybrider Dienstformen Rechnung tragen soll. Die vorgeschlagene Differenzierung von Vorgaben und Eingriffsschwellen nach Größe der Plattform korreliert nicht regelmäßig mit dem von ihr ausgehenden Gefährdungspotential und sollte höchstens auf Rechtsfolgenseite stattfinden. Auch bedarf es klarer Vorgaben für ein rechtssicheres Zustellungsverfahren an einen ausländischen Diensteanbieter. Allem voran sollte klargestellt werden, dass nicht nur rein strafrechtlich relevante Inhalte erfasst sind und auch im Fall systemischer Fehler wie dem Nicht-Vorhalten von technischen Jugendschutzsystemen ein Eingreifen möglich ist.

Die Vorschläge der EU-Kommission beabsichtigen mit der Einführung eines Digital Service Coordinators die Schaffung einer zusätzlichen Regulierungsebene.

„Wie auch immer die Aufsichtsstruktur der Zukunft aussieht, sie sollte die bereits funktionierenden Mechanismen nutzen. Vor allem muss der Gedanke eines zentralen europäischen Ansatzes mit dem Pluralismus der Mitgliedsstaaten und dem Erfordernis der Staatsferne in Übereinstimmung gebracht werden“, sagt Dr. Tobias Schmid, Europabeauftragter der DLM und Vorsitzender der European Regulators Group for Audiovisual Media (ERGA).

Die Stellungnahme der Medienanstalten finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der ERGA sowie die Stellungnahme finden Sie hier.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie hier

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