Medieninformation • 15/2022 vom 03.03.2022

KJM beschließt Sperrung von xHamster

Landesmedienanstalten verpflichten Internetanbieterinnen zur Blockierung des Porno-Portals

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im Verfahren gegen das Porno-Portal xHamster einstimmig entschieden, dass Internetanbieterinnen das Angebot für den Abruf aus Deutschland sperren müssen. Auf der Seite sind pornografische Angebote frei zugänglich – ohne dass sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang dazu erhalten. Das verstößt gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und ist damit gesetzeswidrig. Nach einer vorherigen Entscheidung der KJM im März 2020 hatte die zuständige Landesanstalt für Medien NRW die Anbieterin von xHamster, das Unternehmen Hammy Media Ltd., bereits damals dazu aufgefordert, die Seite gesetzeskonform zu gestalten und eine Altersüberprüfung vorzunehmen.

Daher müssen nun als erstes die fünf größten deutschen Internetanbieterinnen den Abruf der Seite „de.xhamster.com“ blockieren. Die Landesmedienanstalten, die gemäß des Sitzes der Anbieterinnen zuständig sind – die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie die Medienanstalt Rheinland-Pfalz – haben entsprechende Bescheide zugestellt.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „Pornos sind kein Kinderprogramm. Unser gesetzlicher Auftrag ist es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht ihrem Entwicklungsstand entsprechen. Pornografie stellt eine erhebliche Gefahr für ihre seelische und sexuelle Entwicklung dar. Ein Porno-Angebot für Erwachsene ist so lange kein Problem, wie technische Schutzvorkehrungen die gesetzlichen Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Da xHamster das nicht tut, greifen wir als letztes Mittel auf Sperrverfügungen zurück. Wir schützen Kinder, nicht das Geschäftsmodell der Pornoindustrie.“

„Für den Jugendschutz, für die deutschen Medienanstalten und für die Gemeinschaft der europäischen Medienregulierer ist die heutige Entscheidung der KJM ein konsequenter Schritt. Angebote, die sich an ein deutsches Publikum richten, müssen sich auch an den deutschen Jugendmedienschutz halten. Und dann ist es auch egal, wenn der Firmensitz sonstwo ist. Wir haben heute bewiesen, dass wir den Schutz von Kindern durchsetzen, unabhängig davon, wie aufwändig es ist. Und das werden wir auch weiterhin tun. Freiheit im Netz kann nur funktionieren, wenn die Achtung der Menschenwürde und der Jugendschutz durch klare Regeln gewährleistet werden“, kommentiert Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten.

Albrecht Bähr, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz der Landesmedienanstalten und Vorsitzender der Versammlung der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, hat sich zu der KJM-Entscheidung in einer Mitteilung geäußert. Diese finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Verfahren und Sperrverfügungen finden Sie hier.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertreter *innen von Bund, Ländern und Landesmedienanstalten. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Kinder und Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Weitere Informationen über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Mitglieder finden Sie hier. Informationen zu den Medienanstalten finden Sie hier.

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