Medieninformation • 25/2025 vom 04.06.2025

Public-Value-Bestimmungsverfahren erneut erfolgreich abgeschlossen

Starkes Interesse der Sender zeigt die hohe Relevanz der Auffindbarkeit vielfalts- und meinungsrelevanter Inhalte

Vielfalt kann nur dann wirken, wenn sie auch sichtbar ist – genau das streben die Medienanstalten mit der Bestimmung des Public-Value-Status an. Für einen Zeitraum von drei Jahren wurde dieser Status verschiedensten Medienangeboten erteilt: 73 bundesweite Bewegtbild- und Audio-Angebote sowie Telemedien erhalten den Public-Value-Status. Darüber hinaus wurde 247 lokalen, regionalen und landesweiten Bewegtbild- und Audio-Angeboten der Status zuerkannt – sie wurden in ihrer Gesamtheit und für ihr jeweiliges Gebiet als besonders relevant eingestuft. Gesetzliche Grundlage dieser Bestimmung ist § 84 Medienstaatsvertrag (MStV). Ziel der gesetzlich im MStV festgeschriebenen Regelung ist es, dass Bewegtbild- und Audio-Angebote sowie Telemedien, die in besonderem Maße zur Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen, für Nutzerinnen und Nutzer auf Benutzeroberflächen leicht auffindbar gemacht werden. 

„Die Entscheidung, welche Medieninhalte leichter auffindbar gemacht werden, darf in unserer freien Gesellschaft nicht ausschließlich in der Hand von Anbietern von Benutzeroberflächen liegen. Es ist die Aufgabe der Medienanstalten, eine große Meinungs- und Angebotsvielfalt in den Medien zu gewährleisten. Genau das setzen wir mit diesem Verfahren um. Eine echte Vielfalt ist nur dann gegeben, wenn zum Beispiel auch informative, unabhängige und journalistisch-redaktionell hochwertige Angebote auffindbar sind. Die Umsetzung des Public-Value-Status soll es den Menschen ermöglichen, genau solche Angebote auch leichter zu finden“, sagt Dr. Eva Flecken, Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Medienanstalten. 

„Der Public-Value-Status macht auch die große Vielfalt an gesellschaftlich relevanten lokalen und bundesweiten Angeboten sichtbarer. Diese Vielfalt ist der beste Schutzschild für unsere Demokratie. Die große Zahl an Sendern, die den Status erhalten haben, zeigt den großen Bedarf in der Branche nach verbesserter Auffindbarkeit“, so Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW.  

Die Veröffentlichung der Angebote, die zukünftig von der leichten Auffindbarkeit profitieren sollen, wird in Form von Listen (jeweils gesondert für Bewegtbild- und Audio-Angebote sowie Telemedien), voraussichtlich im Herbst 2025 auf der Website der Medienanstalten erfolgen. Die Angebote in den Listen sind dann von den Anbietern von Benutzeroberflächen bei der Umsetzung der leichten Auffindbarkeit zu berücksichtigen.

Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie hier.

Quelle: die medienanstalten-Pressemitteilung vom 04.06.2025

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