Gericht bestätigt Medienanstalten-Entscheidung • 21/2026 vom 30.06.2026

Verwaltungsgericht Berlin bestätigt Entscheidung der Medienanstalten im Fall RT DE von 2022

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 30. Juni 2026 die Klage der RT DE Productions GmbH gegen die Beanstandung und Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ aus dem Jahr 2022 abgewiesen. Das Gericht hat damit bestätigt: Die von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) ausgesprochene Beanstandungs- und Untersagungsverfügung, der eine Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten zugrunde liegt, ist rechtmäßig. 

Das Gericht urteilte, dass die mabb die RT DE Productions GmbH zu Recht als Veranstalterin des zulassungspflichtigen Rundfunkprogramms RT DE angesehen habe. Nach den Gesamtumständen sei davon auszugehen, dass die redaktionelle Letztverantwortung für die gesendeten Inhalte bei der RT DE Productions GmbH in Deutschland und nicht in Russland liege. Für die Behauptung der RT DE Productions GmbH, nur Zulieferin von Programmbestandteilen für TV Novosti gewesen zu sein, fehle es dagegen an stichhaltigen Belegen. 

Die RT DE Productions GmbH kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen. 

Zuvor hatte das Gericht bereits im März 2022 einen Eilantrag der RT DE Productions GmbH abgelehnt und schon damals nicht nur eine Interessenabwägung vorgenommen, sondern auch die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der ZAK festgestellt: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1187118.php 

In der Folge stellte die RT DE Productions GmbH ab April 2022 den Sendebetrieb in Berlin ein; seit Februar 2023 befindet sich die RT DE Productions GmbH in Liquidation. 

Weitere Informationen über die Medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de.  

Quelle: ZAK-Pressemitteilung vom 30.06.2026

Zurück

Schließen