Gremiensitzung • 26.08.2020

301. Sitzung des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern (MAMV)

Am Mittwoch, 26.08.2020,

findet um 15.00 Uhr im InterCity Hotel Schwerin

Grunthalplatz 5-7, 19055 Schwerin

die 301. ordentliche Sitzung des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern (MAMV) statt.

Die Sitzung ist öffentlich.

Die Tagesordnung lautet:

 

Öffentlicher Teil

a) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung

b) Feststellung der Beschlussfähigkeit

c) Feststellung der endgültigen Tagesordnung

d) Entscheidung über Widersprüche zur Niederschrift der 300. Sitzung des MAMV -öffentlicher Teil - gemäß § 12 Abs. 3 Hauptsatzung der MMV

TOP 2:         Berichterstattungen und Aussprachen

a) Bericht der Vorsitzenden des MAMV, Frau Marleen Janew

b) Bericht des Vorsitzenden des Fachausschusses für Programm, Recht und Technik, Herrn Dr. Wolfgang Kraatz

c) Bericht des Vorsitzenden des Fachausschusses für Haushalt, Finanzen und Verwaltung, Herrn Torsten Haverland

d) Bericht der Vorsitzenden des Fachausschusses für Medienbildung, Bürgermedien und Digitalisierung, Frau Petra Willert

e) Bericht des Direktors der MMV, Herrn Bert Lingnau

TOP 3:            Beschlussvorlagen/Beschlüsse

                   (Einbringung, Aussprache, Überweisung bzw. Schlussabstimmung)

a) Beschluss 6/104 – Beschlussvorlage zum Umzug des Offenen Kanals Schwerin

b) Beschluss 6/105 – Beschlussvorlage zur Zuwendung für Medienkompetenz-Preis M-V 2020

TOP 4:            Agenda: Stand: 17.06.2020

TOP 5:           Verschiedenes

Nichtöffentlicher Teil

TOP 6:         Berichterstattungen und Aussprachen

a) Entscheidung über Widersprüche zur Niederschrift der 300. Sitzung des MAMV - nichtöffentlicher Teil - gemäß § 12 Abs. 3 Hauptsatzung der MMV

b) Bericht der Vorsitzenden des MAMV und der Vorsitzenden der Fachausschüsse

c)  Bericht des Direktors der MMV 

TOP 7:            Gespräch mit dem Chef der Staatskanzlei M-V, Herrn Dr. Geue, zur Neustrukturierung der Medienkompetenz in M-V

TOP 8:            Aussprache des Medienausschusses Mecklenburg-Vorpommern in seiner Eigenschaft als Dienstvorgesetzter

 

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