Medieninformation • 2/2022 vom 03.01.2022

Für Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei Suchmaschinen und in Sozialen Medien

Satzung zur Regulierung von Medienintermediären zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten

Seit dem 1. Januar 2022 ist die Satzung zur Regulierung von Medienintermediären in Kraft. Sie regelt die Einzelheiten zur inhaltlichen und verfahrensmäßigen Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften zur Regulierung von Medienintermediären nach §§ 91 bis 95 des Medienstaatsvertrags. Mit diesen Verpflichtungen hat der Ländergesetzgeber im November 2020 europaweit ein Zeichen für mehr Medienvielfalt im digitalen Raum gesetzt. Die Aufsicht über Medienintermediäre wurde den Medienanstalten übertragen, die jetzt mit dem Vollzug der Transparenzregulierung gemäß der konkretisierten Vorgaben starten.

„Die Sicherung von Medien- und Meinungsvielfalt, Offenheit und Transparenz hat für die Medienanstalten eine hohe Priorität. Mit der Medienintermediäre-Satzung haben wir den letzten juristischen Baustein gelegt, um Rechtssicherheit für Anbieter und Anbieterinnen von Medienintermediären zu gewährleisten. Diese europaweit erstmalig festgeschriebenen Anforderungen für Medienintermediäre werden sich nun in der Praxis bewähren müssen“, sagt Dr. Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), zum Inkrafttreten der Satzung und Abschluss des Prozesses der Erstellung und Aktualisierung der Satzungen nach dem neuen Medienstaatsvertrag.
Ab dem Inkrafttreten der Satzung müssen Medienintermediäre entsprechende Informationen bereithalten und zudem für eine leichte Verständlichkeit sowie deren unmittelbare Erreichbarkeit sorgen.

„Die Regulierung von Medienintermediären ist einer unserer Schwerpunkte im neuen Jahr. Wir werden vor allem die Einhaltung der Transparenzvorschriften in den Blick nehmen und dazu auch in den Dialog mit der Branche treten“, ergänzt Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) und Koordinator des Fachausschusses Netze, Technik und Konvergenz der Medienanstalten.

Als Medienintermediäre werden Dienste verstanden, die journalistisch-redaktionelle Inhalte aggregieren, selektieren und präsentieren und dadurch Einfluss auf deren Auffindbarkeit nehmen. Weil Medienintermediäre, wie Suchmaschinen und Soziale Netzwerke, einen wachsenden Einfluss auf die Meinungsbildung haben, hat der Medienstaatsvertrag umfassende Vorgaben zur Sicherung der Meinungsvielfalt eingeführt.  
So ist sicherzustellen, dass die zentralen Kriterien, die Anbieter von Medienintermediären etwa für Inhalteempfehlungen einsetzen, transparent gemacht werden und diskriminierungsfrei zugänglich sind. Die Medienanstalten haben im Jahr 2021 bereits erste Entscheidungen von Amts wegen und aufgrund von Beschwerden bezüglich der Diskriminierungsfreiheit gefällt.

Die Medienanstalten setzen neben der Regulierungstätigkeit in Umsetzung der neuen Bestimmungen des Medienstaatsvertrags auch auf Forschung und den gesellschaftlichen Diskurs. Anlässlich der Medientage München hatten sie neue, nutzerzentrierte Forschungen zum Thema "Medienintermediäre und Meinungsbildung" vorgestellt. Zweimal jährlich wird die Studie „Intermediäre und Meinungsbildung“ erhoben. Im November 2021 fand auf Einladung der Medienanstalten ein Dialog mit Medienintermediären und gesellschaftlichen Gruppen zu Transparenz im Netz statt. Der begonnene Gesprächsprozess wird in den kommenden Monaten weitergeführt.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie hier.

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