Medieninformation • 37/2022 vom 12.07.2022

Zugang für alle: Barrierefreie Medienangebote müssen ausgebaut werden

Neue Berichtspflichten für Medienanbieter ab sofort

Nun ist es offiziell: Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten in Deutschland müssen ihre barrierefreien Angebote weiter ausbauen. Der zweite Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) zur Stärkung der Barrierefreiheit in Medien ist am 30. Juni in Kraft getreten. Damit ist der Begriff „barrierefreies Angebot“ erstmals gesetzlich verankert.

Diese Regelungen im zweiten Medienänderungsstaatsvertrag wurden unter Federführung der Freien Hansestadt Bremen im Austausch mit Behindertenverbänden und Medienanbietern erarbeitet. „Wir sind unglaublich glücklich, dass dieser Schritt nun getan ist“, so die Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt und Themenbeauftragte der Medienanstalten für Barrierefreiheit, Cornelia Holsten. „Barrierefreiheit ist längst mehr als nur die Untertitelung von gesprochenen Worten. Die neuen Regelungen werden die Barrierefreiheit im Bereich der privaten Medien erheblich verbessern und stärken.“

Aktionspläne und Berichtspflichten

Mit dem Staatsvertrag setzen die Länder die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) um. Für die Anbieter von Rundfunksendern und Zugangsdiensten bedeuten die Änderungen konkret: Sie müssen alle drei Jahre über den Stand der Barrierefreiheit in ihrem Angebot berichten. Zusätzlich sind Aktionspläne über das zukünftige Engagement in Sachen Barrierefreiheit vorzulegen. Zugangsdiensteanbieter ermöglichen den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten. Dazu gehören Intermediäre, Benutzeroberflächen und Medienplattformen. Sie sind künftig ebenfalls auf Verlangen einer Landesmedienanstalt zu Auskünften über ihr Engagement in Sachen Barrierefreiheit verpflichtet.

So soll garantiert werden, dass Menschen mit Beeinträchtigungen der Zugang zu Medien erleichtert wird – schließlich haben alle Menschen das Recht auf ungehinderte Teilhabe und unmittelbare Information. Barrierefreiheit ist für diese gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein entscheidender Baustein.

Auf der Webseite der Medienanstalten können Sie den Medienänderungstaatsvertrag hier https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf downloaden.
Vertiefende Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie unter https://www.die-medienanstalten.de/themen/barrierefreiheit.

Weitere Informationen über die medienanstalten finden Sie www.die-medienanstalten.de.

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