Ausschreibung • 28.04.2010

Abgelaufen Ausschreibung einer terrestr. UKW-Hörfunkfrequenz zur Veranstaltung von lokalem nichtkommerziellen Hörfunk in Rostock

Bekanntmachung der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern über eine Ausschreibung einer terrestrischen UKW-Hörfunkfrequenz zur Veranstaltung von lokalem nichtkommerziellen Hörfunk


Vom 28. April 2010


I. Technische Übertragungskapazitäten

Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) schreibt hiermit gemäß § 6 Abs. 3 RundfG M-V vom 20. November 2003 (GVOBl. M-V 2003 Seite 510 ff.), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11. März 2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 150) die nachstehende UKW-FM-Hörfunkfrequenz für die Veranstaltung und Verbreitung eines lokalen, nichtkommerziellen Hörfunkprogramms ab dem 01.01.2011 aus:

Senderstandort Frequenz Strahlungsleistung Antennendiagramm
Rostock              90,2 MHz  100 Watt                              D

Das Programm hat den Bestimmungen des RundfG M-V und des Rundfunk- sowie des Jugendmedienschutzstaatsvertrages Rechnung zu tragen. Es hat zu einer freien Meinungsbildung beizutragen und darf nicht einseitig eine Partei, eine Interessengruppe oder eine Weltanschauung begünstigen.

Die Ausschreibung richtet sich auf die Veranstaltung eines täglich 24-stündigen nicht kommerziellen lokalen Hörfunkprogramms im Stadtgebiet Rostock.

II. Antragsverfahren

Es ergeht die Aufforderung, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Amtlicher Anzeiger, schriftliche Anträge auf Erteilung der Zuweisung bis zum

31. Mai 2010, 16 Uhr (Ausschlussfrist)

an den

Direktor der Medienanstalt
Mecklenburg-Vorpommern (MMV)
Bleicherufer 1
19053 Schwerin

zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Zuweisung der Frequenz eine Zulassung als Rundfunkveranstalter gem. § 8 Abs. 1 RundfG M-V ist. Die Rundfunkzulassung kann auch zusammen mit der Bewerbung um die Zuweisung der Frequenz beantragt werden.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Antragsunterlagen bis zu der vorgenannten Ausschlussfrist vollständig und unterschrieben bei der MMV vorliegen müssen. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Anträge mittels Telefax (Fax: 0385-55 88 130) oder e-mail (info@medienanstalt-mv.de) müssen vom Antragsteller unterschrieben sein und die Anlagen enthalten.

Die Zuweisung erfolgt für eine Zeitdauer von 10 Jahren; die Zuweisung erlischt, wenn die Zulassung als Rundfunkveranstalter endet.


Ein Anspruch eines Bewerbers auf die Erteilung der Zuweisung besteht nicht, auch wenn er einziger Bewerber ist oder aus anderen Gründen als solcher übrig bleibt.

Der Medienausschuss trifft die Zuweisungsentscheidung unabhängig davon nach den Bestimmungen und den Auswahlkriterien des RundfG M-V. Im Rahmen dessen behält er sich vor, Programm- und Vergabegrundsätze näher zu konkretisieren.

Im Hinblick auf eine künftig vorgesehene allgemeine Umstellung auf digitalen Rundfunk kann von der MMV für die Beibehaltung der Nutzung der analogen Frequenz und der analogen Verbreitung keine Gewähr übernommen werden.


III. Antragsvoraussetzungen

Die Bewerbung hat insbesondere folgende Angaben und Nachweise zu enthalten:

1. den Nachweis der Zulassung als Rundfunkveranstalter gem. § 8 Abs. 1 RundfG M-V oder zumindest einen Antrag auf Rundfunkzulassung; in letzterem Fall sind die Erlaubnisvoraussetzungen gem. § 9 Abs. 1 RundfG M-V sowie das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 9 Abs. 2 RundfG M-V zu erklären.

2. genaue Bezeichnung der Firmierung und Zusammensetzung des Bewerbers gemäß §§ 12, 11, 9 RundfG M-V unter Darstellung seiner unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen und Beifügung aller diesbezüglichen gesellschafts- bzw. satzungsrechtlichen Unterlagen, der Offenlegung von Eigentumsverhältnissen in Form von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen, wie Kapital- und Stimmrechtsanteile sowie Rechtsbeziehungen zu Gebietskörperschaften, Rundfunkveranstaltern und Unternehmen im Medienbereich,

3. alle Unterlagen und Erklärungen gemäß § 12 Abs. 2 RundfG M-V,

4. ausführliche Beschreibung des Programms nach inhaltlicher und zeitlicher Art und Dauer, unter Vorlage eines Programmschemas einschl. Angabe von Wiederholungen, ferner Darlegung und Nachweis, inwieweit zusätzlich zu dem Eigenprogramm des Bewerbers eine Programmzulieferung von dritter Seite beabsichtigt ist;

5. Darstellung der personellen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Abwicklung des Programms,

6. Darlegung, dass der Sendebetrieb zum 01.01.2011 aufgenommen werden kann;

7. Vorlage eines Finanzierungsplans, der glaubhaft macht, dass finanziell und organisatorisch die Voraussetzungen für eine regelmäßige Veranstaltung und Verbreitung eines Programms erfüllt sind und somit die Realisierbarkeit des Programmangebotes gewährleistet ist. Dieser Finanzierungsplan soll eine Einnahmen- und Ausgabenübersicht, wie die Darlegung der Investitionskosten und der laufenden jährlichen Betriebskosten für die nächsten vier Jahre, eine Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich einen Ansatz der Übertragungs- und Sendekosten sowie der GEMA- und GVL-Gebühren enthalten;

8. Darstellung des örtlichen Bezugs zum Sendegebiet;

9. Benennung eines Programmverantwortlichen im Sendegebiet;

10. Zusicherung der Gewährleistung der Meinungs- und Informationsvielfalt und Einhaltung der Programmgrundsätze gemäß §§ 22-32 RundfG M-V und der übrigen rundfunkrechtlichen Bestimmungen.

 

IV. Schlussbestimmungen

Ein früherer an die MMV gerichteter Antrag auf Rundfunkzulassung oder -zuweisung ersetzt nicht eine Bewerbung für die Ausschreibung. Eine Bezugnahme auf frühere in anderem Zusammenhang gemachte Angaben oder überreichte Unterlagen ist unzulässig.

Die Erteilung der Zuweisung für die Veranstaltung von nichtkommerziellem privaten Rundfunk ist gem. § 59 Abs. 3 RundfG M-V in Verbindung mit § 3 der Gebührensatzung der MMV (AmtsBl. M-V/2010, S. 67) grundsätzlich gebührenfrei.


Die MMV behält sich ausdrücklich die Aufhebung dieser Ausschreibung vor.


Schwerin, den 28. April 2010

 


Dr. Uwe Hornauer
Direktor der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern
 

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