Medieninformation • 62/2018 vom 15.11.2018

Werbekennzeichnung im Influencer Marketing – Medienanstalten veröffentlichen aktualisierten Leitfaden

FAQs jetzt als detaillierte Werbekennzeichnungs-Matrix mit ausführlichen Erläuterungen

Wann muss ein Post auf Instagram als Werbung gekennzeichnet werden? Wie und wo muss die Kennzeichnung erfolgen?
Die Landesmedienanstalten haben heute ihren neuen Leitfaden „Werbekennzeichnungen bei Social-Media-Angeboten“ (FAQ 4.0) veröffentlicht. Die bisherigen FAQs wurden zu einer detaillierten Werbekennzeichnungs-Matrix mit Erläuterungen weiterentwickelt. Die Fallbeispiele wurden aktualisiert und erweitert und um das „Wie“ und „Wo“ der Kennzeichnung ergänzt.

„Seit der ersten Veröffentlichung unseres Leitfadens 2015 ist viel passiert: Social-Media-Angebote und Influencer Marketing haben sich rasant weiterentwickelt, Abmahnungen von Verbänden haben den Markt verunsichert. Gleich geblieben ist der Grundsatz: Werbung muss eindeutig erkennbar und gekennzeichnet sein. Die neue Kennzeichnungs-Matrix bietet eine schnelle und praxisnahe Orientierung für alle Influencer“, sagte DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten.

Neben YouTube, Instagram, Twitter, Snapchat und Facebook sind alle Social-Media-Plattformen erfasst, die entweder Video-, Standbild/Text-Angebote oder Blogs veröffentlichen. Die neue Version der FAQs eröffnet damit den Anwendungsbereich auf neue Plattformen wie u.a. Twitch, Tik Tok, Flickr, Tumblr, Pinterest und bezieht auch Blogs ausdrücklich mit ein.

Hier gibt es die neue Kennzeichnungs-Matrix für Social Media zum Abruf. In Kürze wird auch eine englische Version der Werbekennzeichnungs-Matrix veröffentlicht werden.

Diskutieren Sie mit! Die Medienanstalten laden zur Veranstaltung „#watchdog 18 Recht(s)-sicher durch die Welt des Influencer Marketings“ ein, die am 22. November in Köln stattfindet. Anmeldung und weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen über die über die medienanstalten finden Sie unter: www.die-medienanstalten.de.

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