KEK veröffentlicht 25. Jahresbericht
Vielfaltsgefahren durch KI und Ansätze für deren medienrechtliche Erfassung beschäftigen die KEK
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat heute ihren 25. Jahresbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. Sie informiert darin über medienkonzentrationsrechtliche Prüfverfahren und inhaltliche Schwerpunkte ihrer Arbeit im Berichtsjahr. Ein zentrales Thema war die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Medien- und Meinungsvielfalt. Erste gesetzliche Regelungen betreffend KI sind ergangen. Auch im Hinblick auf die Medienregulierung stellen sich Fragen nach den Gefährdungslagen und dem erforderlichen gesetzlichen Aufsichtsrahmen für KI.
Im zurückliegenden Jahr hat die KEK insgesamt 35 Verfahren abgeschlossen. Davon hatten 12 Verfahren Zulassungsanträge zum Gegenstand, die sich auf insgesamt 31 Programme bezogen. In sieben der 12 Zulassungsverfahren wurde die De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen (Zulassungs-RL) angewendet. Ein reguläres Prüfverfahren war in diesen Fällen nicht erforderlich, da für die beantragten Programme nur eine geringe Nutzung zu ermitteln oder zu prognostizieren war. 16 Verfahren betrafen Veränderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen. Die KEK hat ihre Richtlinie für geringfügige Veränderungen (Meldepflicht-RL) überarbeitet und deren Anwendungsbereich um eine weitere Fallkonstellation erweitert. Dies sorgt für eine zusätzliche Entbürokratisierung.
Das dreistufige KEK-Verfahren zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte im Programm von RTL Television wurde im Berichtszeitraum abgeschlossen. Darüber hinaus hat die KEK in sechs Verfahren der Benehmensherstellung zur Zulassung für Regionalfenster im Programm von SAT.1 Stellung genommen. In allen Regionalfensterverfahren hatten die zuständigen Landesmedienanstalten entschieden, keine Ausschreibung durchzuführen, sondern die Zulassungen der bisherigen Anbieter zu verlängern. Die KEK hat in diesem Zusammenhang erneut zu bedenken gegeben, dass mit Kettenverlängerungen anderen Bewerbern der Zugang zu einem Regionalfenstersendeplatz faktisch dauerhaft versperrt wird, und sich für die Ausschreibung der Sendeplätze ausgesprochen.
Unter den Themenschwerpunkten nahmen mögliche positive Effekte sowie Risiken von KI-Anwendungen im Medienbereich eine zentrale Position ein. Es stellt sich die Frage, wie die Entwicklungen unter Vielfaltsgesichtspunkten zu bewerten sind und wie diese in den regulatorischen Rahmen integriert werden können. Die KEK hat sich hierzu unter anderem mit dem Medienwissenschaftler Dr. Martin Andree, Privatdozent für digitale Medien an der Universität zu Köln, ausgetauscht. Die KEK wird dieses Thema mit Experten im Rahmen eines Workshops am 4. Juni 2024 in Berlin weiter diskutieren.
Die notwendige Reform des Medienkonzentrationsrechts steht weiter auf der Agenda der Länder. Die KEK hat sich auch im Jahr 2023 mit einer Stellungnahme gegenüber den Rundfunkreferenten der Länder in diesen Prozess eingebracht. Zudem hat eine vertiefte Diskussion mit Prof. Dr. Birgit Stark und Prof. Dr. Carsten Reinemann zum bidt-Forschungsprojekt „Messung von Meinungsmacht und Vielfalt im Internet“ stattgefunden. Die Erkenntnisse dieser Forschung sind auch im Zusammenhang mit der Reform des Medienkonzentrationsrechts relevant.
Auch auf europäischer Ebene schreitet die Ausgestaltung von Rechtsakten, die den Medienbereich betreffen, voran. Zu dem Entwurf des European Media Freedom Act (EMFA) hat die KEK öffentlich Stellung genommen. Ziel des EMFA ist die Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit, des Medienpluralismus und der Transparenz von Medieneigentum. „Die im EMFA vorgesehenen Regelungen zur Medienmarktkonzentration sehen eine breiter angelegte Bewertung von Zusammenschlüssen im Medienbereich, etwa unter Einbeziehung des Online-Umfelds, vor. Dies könnte sich auch auf die Reform des Medienkonzentrationsrechts in Deutschland auswirken“, so der KEK-Vorsitzende, Prof. Dr. Georgios Gounalakis. „Die Transparenz im Medienbereich, die die KEK durch ihre Berichte und die für jedermann frei zugängliche Mediendatenbank schafft, kann in Europa als Vorbild dienen.“
Im abschließenden Faktenteil des Jahresberichts werden Entwicklungen des bundesweiten Programmangebots sowie der Mediennutzung aufgezeigt und ein Überblick zu den wichtigsten Veranstaltergruppen im bundesweiten Fernsehen gegeben.
Eine PDF-Version des 25. Jahresberichts der KEK ist hier abrufbar.
Weitere Informationen über die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) finden Sie hier.