Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Medienanstalt MV (MMV) unter https://medienanstalt-mv.de.

Die MMV ist bemüht, ihre Website im Einklang mit

barrierefrei zugänglich zu machen.

Bedienhinweise

Die Webseite verfügt über eine Kontrastansicht, die meisten Inhalte sind zusätzlich in leichter Sprache verfügbar, die Seite ist per Tastatur bedienbar und zu Fotos und Bildern sind in der Regel alternative Texte hinterlegt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seite wird jedoch stetig verbessert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

  • Nicht-Text-Inhalte:
    • Wenigen Elementen fehlt ein Alternativtext (bspw. Bilder, Frames).
  • Struktur und Informationen:
    • Im Kopfbereich ist die sichtbar markierte aktuelle Rubrik der Hauptnavigation nicht durch Software bestimmbar. Beim Bild-Slider ist das visuell markierte Steuerelement der aktuellen Ansicht ist nicht durch Software bestimmbar.
  • Formularfelder
    • Die Felder für persönliche Daten der Nutzenden sind nicht mit den entsprechenden autocomplete-Attributen ausgezeichnet.
  • Fokussierung eingeblendeter Inhalte
    • Mit dem Zeiger eingeblendete Untermenüs können nicht verworfen werden, ohne die Zeigerposition zu verändern.
  • Wiederkehrende Bereiche
    • Wiederkehrende Bereiche können nicht übersprungen werden. Für Tastaturnutzende fehlt am Seitenanfang eine Sprungmarke zur Hauptinhaltsregion.
  • Die Fokusreihenfolge ist nicht aufgabenangemessen. 
    • Hamburgermenü: Die Untermenüs können mit der Tastatur eingeblendet, aber nicht effektiv bedient werden, weil der Fokus manuell durch den gesamten Seiteninhalt zum Ende der Seite bewegt werden muss.
    • Die Untermenüs am Ende der Seite sind auch im ausgeblendeten Zustand mit der Tastatur fokussierbar.
  • Tastaturfokus ist nicht sichtbar
    • Für alle interaktiven Elementen im Kopf- und Fußbereich fehlt ein sichtbarer Fokusindikator. Für alle Links fehlt ein sichtbarer Fokusindikator.
  • Es ist kein Gebärdensprache-Video vorhanden.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.05.2026 erstellt.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, so nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich (zum Beispiel über das Kontakt­formular oder per E-Mail) Kontakt mit uns auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.

Bleicherufer 119053 Schwerin
Telefon: 0385 55 88 1-0
Fax: 0385 55 88 1-30
E-Mail: info@medienanstalt-mv.de 

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 15 sowie freitags von 8 bis 13 Uhr.

Zum Kontaktformular

Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

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