Die Medienanstalt gewährt Zuwendungen für Projekte, die der Förderung der Medienkompetenz im audio-visuellen Bereich mit Rundfunkbezug (Hörfunk und Fernsehen) oder im Bereich von Telemedien der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern dienen oder Zuwendungen für Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk sowie anderer Bürgermedien in Mecklenburg-Vorpommern.
Gefördert werden soll die Wahrnehmungs-, Nutzungs-, Handlungs- und Gestaltungskompetenz in Bezug auf Medien.
Die Antragstellung erfolgt auf einem standardisierten Formular. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Dokumente:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung als Projektförderung / als institutionelle Förderung (149 KB)
Landeshaushaltsordnung M-V (§ 44 + Verwaltungsvorschriften) Stand: Oktober 2019 (751 KB)