Die Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) beaufsichtigt die von ihr zugelassenen privaten Hörfunk- und Fernsehveranstaltenden mit Blick auf die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen, die u. a. im Medienstaatsvertrag (MStV), im Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV), im Landesrundfunkgesetz (RundfG M-V) und den Zulassungen enthalten sind.
Dazu gehören insbesondere die Sicherung der Meinungsvielfalt, der Jugendmedienschutz sowie die Einhaltung der Programmgrundsätze und Werberegelungen. Hierzu führt die Medienanstalt bei den von ihr zugelassenen Hörfunk- und Fernsehprogrammen eine kontinuierliche Programmbeobachtung durch. So werden Schwerpunktuntersuchungen und Stichproben bei den von ihr zugelassenen Programmen durchgeführt. Es finden aber auch Überprüfungen aus bestimmten Anlässen statt, wie z. B. bei Programmbeschwerden.
Darüber hinaus ist die MMV die zuständige Aufsichtsbehörde für Telemedien von Anbietern aus Mecklenburg-Vorpommern. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Überprüfung der Einhaltung von Anbieterkennzeichnungspflichten (Impressen), Werbe- und Gewinnspielregelungen sowie Jugendmedienschutzbestimmungen.